Therapiebegleithunde

Ein Therapiebegleithung ist ein Hund, der nach einer speziellen Ausbildung zur tiergestützten Arbeit eingesetzt wird. Durch den gezielten Einsatz hat der Hund posititive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen.

  • Die Mobilisierung
  • Die Dialogfähigkeit/Kommunikationsbereitschaft
  • Den sozialen Kontakt
  • Die Fein- und Grobmotorik
  • Die Gedächtnisleistungen-Kurzzeit- und Langezeitgedächtnis
  • Die Lebensqualität
  • Die Gesundheit/ die Genesung

Zur Therapiebegleithundeausbildung ist prinzipiell jede Hunderasse geeignet. Der Hund muss mindestens 1,5 Jahre alt sein, – die Prüfung zum Therapiebegleithund kann der Hund allerdings erst vierundzwanzig Monaten ablegen. Eine “Grundunterordnung” wäre wünschenswert, ist jedoch keine dringliche Bedingung. Der Hund muss auf jeden Fall gesund und sozial verträglich sein.

Die Vorraussetzung zum Prüfungsantritt ist die erfolgreichne Bewältigung alles Ausmidlungsmodule (es gilt eine Anwesenheitspflicht von 80%). Zusätzlich müssen 8 Assistenzeinsätze mit eigenem Hund in einer Institution absolviert werden.

Es werden pro Durchgang nur maximal sechs Teams gleichzeitig ausgebildet – wir bilden Therapiebegleithundeteams individuell aus und setzen dabei auf Qualität statt auf Quantität.

Ein gutes Arbeitsklima zwischen uns Menschen liegt uns genauso am Herzen wie das Wohl der Hunde. Tharpiehunde müssen Spaß an der Arbeit haben!

Unsere gewaltfreien Trainingsmethoden basieren auf positiver-Bestärkung und sozialem Lernen sowi nach modernsten kynologischen Kenntnissen. Die Bindungsarbeit zwischen Hund und HundeführerIn legt den Grundstein dieser Ausbildung.

Nachweis der Absolvierung einer Theoretischen Prüfung bei uns. Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder äquivalent dazu der Dienstausweis bei im Bundesdienst befindlichen Hundehaltern/Hundehalterinnen

Nachweis von mindestens 8 Assistenzeinsätzen in den letzten 12 Monaten vor dem Prüftermin in mind. 2 verschiedenen Institutionen mit mind. 2 verschiedenen Einsatzgebieten (z.B. Erwachsene, Kinder etc.) unter Anleitung eines bereits geprüften erfahrenen Praxisanleiters. Ein Praxisanleiter gilt als erfahren bei nachweislich mind. 2 jähriger Führung eines Therapiebegeleithundes (Nachweis durch Erbringung des Prüfzertifikates des Praxianleiters durch den Ausbildungsverein)

Die Assistenzeinsätze müssen durch eine Einverständniserklärung der Institution, in welcher sie stattfinden, abgesichert sein (üblicherweise liegen die Nachweise beim Ausbilder auf, sonst sind sie vorzulegen).

Vorraussetzungen für die Teilnahem an der Beurteilung für Therapiebegleithundeteams gemäß § 39a BBG